Beratung & Förderung

WORUM GEHT ES?

Der Green Club Guide gibt euch wichtige Tipps, wie ihr ressourcenschonend handeln und Energie sparen könnt. Natürlich kann hier nicht jedes individuelle Clubproblem gelöst werden. Deshalb gibt es Beratungsstellen, Initiativen und Förderprogramme, die euch in eurem Vorhaben, eure Location umweltfreundlicher zu gestalten, unterstützen können.

I. Clubtopia

II. ClubConsult GmbH

III. Clubförderprogramme der LiveKomm und Initiative Musik

IV. Lärmschutzförderung für Berliner Clubs

V. KfW-Förderung

VI. BAFA Kälte- und Klimaanlagen/ Heizen mit erneuerbaren Energien 2020

WAS KÖNNT IHR UMSETZEN?

I. Clubtopia 

Ein nachhaltiger und klimafreundlicher Wandel in der Berliner Club- und Veranstaltungsszene ist möglich. Dafür engagiert sich Clubtopia, das Projekt des BUND Berlin e. V., des clubliebe e. V. und des Clubcommission Berlin e. V.

Clubtopia vernetzt Expert*innen der Nacht und Nachhaltigkeit, sowie engagierte Clubgänger*innen und informiert zum klimafreundlichen Handeln im Club- und Veranstaltungsbetrieb. Clubtopia unterstützt euch mit Innovationslaboren, Energieberatungen und Weiterbildungen zum*r Green Club Manager*in. Außerdem organisiert die Initiative Workshops und entwickelte gemeinsam mit Clubs und Veranstalter*innen einen Kodex für umweltfreundliches Verhalten im Clubbetrieb.

Die gemeinnützige Initiative Clubmob Berlin gehört ebenfalls der clubliebe-Familie an und ist bereits seit 2011 mit kostenlosen Energieberatungen und Clubmob-Partys aktiv. Frei nach dem Motto „Eine grüne Welt ist tanzbar!“ wird gefeiert bis zum Morgengrauen. Der Gewinn eines Clubmob-Abends geht dann in geringinvestive Maßnahmen, z. B. in den Austausch energiefressender Kühlgeräte.

Termine und Veranstaltungen von Clubtopia findet ihr hier.

II. Clubcommission Berlin e.V.

Clubbetreiber*innen und Veranstalter*innen sind mit einer Menge Hür-den konfrontiert: Anwohner*innen beschweren sich über zu laute Musik, grölende Partygäste oder über Fahrräder auf dem Gehweg. Ämter geben strenge Brandschutzauflagen vor, es kommen Fragen zu Baugenehmigungen und Genehmigungsverfahren auf. Die Soundanlage muss perfekt zu den Räumlichkeiten passen und korrekt eingepegelt sein. GEMA, Energie- und Lohnkosten lassen den Gewinn auf ein Minimum schrumpfen. Clubkulturschaffende müssen sich also nicht nur mit Musik und der Szene auskennen, sondern müssen Expert*innen auf vielen Gebieten werden. Dabei kann die Clubcommission Berlin e.V. helfen.

Die Clubcommission erarbeitet mithilfe erfahrener Expert*innen individuelle Lösungen zu Lärm- u. Akustikfragen, Brandschutz, Baumaßnahmen, Kostenreduktion und sozialen Aspekten, wie Awareness. Das Beratungsangebot bietet außerdem individuelle Hilfestellung bei Gründungsvorhaben, sowie Rechts-, Finanzierungs- und Versicherungsfragen.

Guter Rat muss nicht teuer sein. In einem kostenlosen Erstgespräch werden bestehende oder aufkommende Problemsituationen analysiert und erste Lösungsschritte erarbeitet. Um einen Termin zu vereinbaren, könnt ihr euch gerne mit Johanna in Verbindung setzen:

beratung@clubcommission.de oder 030 27576699.

III. Infrastrukturförderung der Initiative Musik

Die Initiative Musik ist eine zentrale Förderplattform der Bundesregierung für die Musikwirtschaft. Neben Förderprogrammen für Newcomer*innen und Künstler*innen sind auch Förderungen für Live-Musikclubs möglich. Mithilfe der aktuell laufenden Infrastrukturförderung sollen bundesweite nachhaltige Strukturen geschaffen werden.

  1. Infrastrukturförderung

Das Programm unterstützt euch darin, nachhaltige, organisatorische, wissensorientierte, strukturelle oder künstlerische Infrastrukturen aufzubauen.  

Gefördert werden:  

  • Strukturen für den Künstler*innenaufbau 
  • Plattformen zur Vernetzung (digital oder analog) oder zum Wissensaufbau 
  • Studien & Evaluierungen 
  • Maßnahmen zur Entwicklung von Strukturen zur Verbesserung der Chancengleichheit (Inklusion, Geschlechtergerechtigkeit, People of Color etc.); 
  • Anerkennungen für besondere musikwirtschaftliche Leistungen, die Nachahmer*innen motivieren, beispielgebend arbeiten und struktur-politische Effekte für die Musikkultur erzielen; 
  • u.a. 

Über die Förderung entscheidet der Aufsichtsrat der Initiative Musik in Einzelfällen u.a. danach, ob eure Idee positive strukturelle Effekte in der Musiklandschaft in Bezug auf Chancengleichheit, Nachhaltigkeit, Qualifizierung, Transparenz und Wirtschaftlichkeit hat.  

Anträge können bis zu dreimal im Jahr gestellt werden. Nähere Informationen findest du hier.

(Quelle: Initiative Musik; Stand 11/2022) 

IV. Schallschutzfonds für Berliner Clubs

Mit dem Förderprogramm „Schallschutzfonds“ möchte die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe in Zusammenarbeit mit Clubcommission Berlin e. V. die Club- und Musikkulturszene unterstützen. Als entschärfende oder auch vermeidbare Konfliktlösung zwischen Clubs und Anwohner*innen bezuschusst das Programm lärmdämmende Maßnahmen mit einer Teilfinanzierung.

Gefördert werden dabei gewerblich betriebene Live-Musikspielstätten, die mindestens zwei Jahre alt sind und mindestens 24 Veranstaltungen jährlich nach dem UK-Tarif der GEMA abrechnen, bzw. 48 Veranstaltungen mit einem „künstlerischen DJ“ (eigene Kompositionen oder Klangbilder mittels Tonträger oder Musikstücken). Eine Personenkapazität von 1.500 Besuchende darf dabei nicht überschritten werden.

Weitere Informationen zum Antragsverfahren findet ihr hier.

V.    KfW-Förderung 

Nachhaltigkeit ist das oberste Ziel der KfW-Bank (Kreditanstalt für Wiederaufbau). Dazu bietet die Bankengruppe unterschiedliche Förderprogramme an. Um ihren Energieverbrauch zu senken, können unter anderem kleine und mittlere Unternehmen ihre Location durch vielfältige Kredite mit einem geringen effektiven Jahreszinssatz ökologisch aufrüsten lassen.

Die KfW-Bank handelt ohne Gewinninteresse und unterhält keine Filialen. Nicht alle KfW-Förderprodukte werden direkt über die KfW ausgeführt, sondern über externe KfW-Finanzierungspartner wie Geschäftsbanken, Genossenschaften, Bausparkassen oder Versicherungen.

Der Produktfinder der Themenkategorie „Energie & Umwelt“ schlägt verschiedene Förderkredite und Investitionszuschüsse vor. Hier einige Beispiele::

  • Bundesförderung für effiziente Gebäude (Kredit 263); Nichtwohngebäude-Kredit, Gebäude energieeffizient bauen und sanieren. 
  • Klimaschutzoffensive für Unternehmen (Kredit 293); Förderung klimafreundlicher Aktivitäten. 
  • Investitionskredit Nachhaltige Mobilität (Kredit 268, 269); Förderung der Investitionen in nachhaltige und klimafreundliche Mobilität. 
  • Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (Kredit 295); hohe Förderung für besonders effiziente Komponenten, Anlagen und Lösungen (für Unternehmen). 
  • Erneuerbare Energien – Standard (Kredit 270); Förderkredit für Strom und Wärme, z.B. für Anlagen zur Erzeugung von Strom wie Photovoltaik. 
  • KfW-Umweltprogramm (Kredit 240,241); Umwelt schützen und Ressourcen schonen, z.B. Förderung von Investitionen in Klima- & Naturschutzmaßnahmen wie Firmengelände naturnah gestalten. 

Hier könnt ihr einen Beratungstermin mit einem KfW-Finanzierungspartner per E-Mail oder per Telefon vereinbaren: kfw@glsmail.com, 0800-5399001 (Kostenfrei für Unternehmen) Montag bis Freitag 8-18 Uhr.

VI.     BAFA Energieeffizienz & Bundesförderung für effiziente Gebäude

  1. Energieeffizienz: Kälte- und Klimaanlagen

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist als Bundesbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) für die Bearbeitung der Anträge und Auszahlungen für Energieeffizienzförderungen zuständig.

Neben der Förderung für E-Lastenräder werden auch Kälte- und Klimatechnik gefördert, die mit nicht-halogenierten Kältemitteln betrieben wird, unter einer der folgenden Voraussetzungen

  • Die Technik muss neu errichtet bzw. neu installiert werden.
  • Die Kälteerzeugungseinheit wird neu erstellt, das Kühlmittelsystem (Wasser-, Sole-, Luftverteilsystem) bleibt jedoch bestehen.

Bei diesen Anlagen werden zudem ergänzende Komponenten, wie Wärmepumpen oder Wärme- und Kältespeicher, gefördert, die den klimaschützenden Betrieb des Gesamtsystems zusätzlich verstärken.

Weitere Einzelheiten zu den Fördergegenständen und Förderhöhen findet ihr hier.

  1. Bundesförderung für effiziente Gebäude

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) unterstützt „bei der Sanierung von Gebäuden, die dauerhaft Energiekosten einsparen und damit das Klima schützen.“  

Das BEG beinhaltet drei Teilprogramme: 

  • Wohngebäude (BEG WG) 
  • Nichtwohngebäude (BEG NWG)  
  • Einzelmaßnahmen (BEG EM) 

Als Einzelmaßnahmen werden Gebäudehüllen (mit 15%), Anlagentechnik (mit 15%), Wärmeerzeuger (mit bis zu 40%) und Heizungsoptimierung (mit 15%) bezuschusst, sowie bis zu 50% der Fachplanung und Baubegleitung gefördert. 

Förderfähig sind also alle Maßnahmen, die zur Verbesserung der Energieeffizienz bei Gebäuden beitragen, wie beispielsweise Solarthermieanlagen und Biomasseanlagen. 

Tipp: Ökobank suchen 

Konventionelle Banken tätigen zur Maximierung des Bankkaptials Investionen in Projekte, die weder ökologisch, noch sozial oder ökonomisch nachhaltig sind. Mit der Nutzung einer Ökobank könnt ihr euch sicher sein, dass euer Geld ausschließlich in nachhaltige Projekte investiert wird. Hier findet ihr noch weitere Tipps, wie ihr euer Geld grün anlegen könnt. 

Ihr habt Fragen und/oder Anregungen? Meldet Euch gerne per E-Mail bei uns: clubliebe e.V. hello@clubliebe-festival.org oder über das Kontaktformular.

Kontaktformular:

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    Oberlandstraße 26-35 • 12099 Berlin

    hello@clubliebe-festival.org

    www.clubtopia.de

    Clubcommission Berlin e.V.

    Brückenstr.1 • 10179Berlin

    beratung@clubcommission.de • +493027576699

    www.clubcommission.de