Berliner Clubfenster

Wo liegt das Problem?
Vor einem Club tummeln sich gut gelaunte Leute, die sich laut unterhalten, lachen oder singen. Aus dem Club dröhnt die Musik. Anwohner beschweren sich über diese nächtlichen Geräusche.
Es fehlt für die Bewohner der klassischen Ausgehviertel die Möglichkeit bei gekipptem Fenster zu schlafen, da dies die Lärmbelästigung noch weiter erhöht. Bei einem Großteil der Bevölkerung besteht aber der ausdrückliche Wunsch, bei gekipptem Fenster zu schlafen. Dies ist ein durch Rechtsprechung geschütztes Bedürfnis (Urt. BVerwG vom 21. 09. 2006 Az. 4C 4/05). Dies führt zu Anwohnerbeschwerden und Klagen und somit zu einer Existenzbedrohung der Clubs.


Welche Ursachen liegen vor?

  • Berlin ist sowohl ein Ort zum Wohnen, als auch eine Welthauptstadt der Kultur- und Clubszene. Es herrschen Interessenkonflikte zwischen Anwohnern und Clubs & Partyvolk. Die einen nutzen die Nacht zum Feiern, die anderen vermissen ihren wohlverdienten Schlaf.
  • In der Nähe der Clubs werden immer mehr neue Immobilien gebaut.
  • Durch gekippte Fenster dringt bedeutend mehr Lärm. Schon ein Innenraumpegel von über 30db(A) in Schlafräumen wird als störend und ungesund angesehen

Was kann dagegen getan werden?

  • Nach Vorbild des „Hafencity Fenster“ aus Hamburg soll nun auch in Berlin schon in der Planungsphase neuer Gebäude auf die lärmbelastete Umwelt eingegangen werden.
  • Das Berliner Clubfenster:
    • Kastenfenster, bei dem zwei Fensterebenen kombiniert werden, um einen Zwischenraum zu schaffen
    • Zwischenraum ist zusätzlich mit absorbierenden Materialien ausgekleidet
    • Die Öffnungsweite des Fensters ist begrenzt
    • Es enthält vertikal versetzte Lüftungsklappen
    • Dämmt den Schall um 20db bis 30db
    • Weiterer Vorteil: Keine optische Beeinflussung des Fensters durch Schallschutzmaßnahmen!
  • Der Clubbetreiber hat die Möglichkeit zukünftige Investoren und Bauherren direkt anzusprechen und auf den Club und die erhöhte Lärmbelastung hinzuweisen, hierbei kann er das Berliner Clubfenster direkt vorschlagen
  • Auch bei bereits bestehenden Immobilien kann im Zuge von Renovierungen oder aufkommenden Anwohnerbeschwerden auf das Berliner Clubfenster hingewiesen werden

 Das Berliner Clubfenster

Weitere Bauliche Maßnahmen:
Vor dem Bau:

  • Grundrisse auf mögliche Konflikte hinsichtlich der Lärmbelästigung prüfen und entsprechend überarbeiten.
    • Anordnung sämtlicher zu schützenden, ruhebedürftigen Räume (Kinderzimmer, Schlafzimmer, Wohnzimmer) zur lärmabgewandten Fassade.
    • An der lauten Gebäudeseite werden vorrangig Treppenhäuser, Flure, Bäder und Küchen vorgesehen.

Nach dem Bau:

  • Maßnahmen in der Fenstergeometrie, Bau von Kastenfenstern.
  • Schallabsorbierende Verkleidungen an Sturz und Laibung der Fenster.
  • Spezielle Konstruktionen am und um das Fenster, wie beispielsweise:
    • Öffnungsbegrenzer: Verkleinerung der zu öffnenden Fensterfläche führt bereits zu bedeutender Abnahme des Lärmpegels.
    • Prallscheiben: Glasscheiben, die in geringem Abstand zur Wand vor den Fenstern angebracht werden und somit den Schall dämmen, Pegelminderung circa 25db(A).
    • Offene Loggien und Dachterrassen, Balkone: Bau von Loggien, Dachterrassen und Balkonen vor den zu schützenden Räumen, Pegelminderung 1– 5 dB(A).
    • Verglaste Loggien, Wintergärten, verglaste Balkone: Durch die Verglasung wird der Schall noch stärker gedämmt, Pegelminderung bis zu 30 db(A).
    • Pixelfenster: Das Fenster besteht aus zwei Verglasungen mit einem absorbierend ausgeführten Zwischenraum, wobei die äußere Fensterebene aus dem Baukörper heraustritt und somit zusätzlich ein Gestaltungselement für das Gebäude bildet, Pegelminderung um circa 30 db(A).


Anfragen bitte über folgendes Formular:

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